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Bilanzierung | Zum Bilanzzusammenhang nach einer Realteilung
Die Grundsätze des formellen Bilanzzusammenhangs sind im Verhältnis der real geteilten Personengesellschaft und dem Realteiler nach dem jedenfalls dann anwendbar, wenn die Realteilung zum Buchwert erfolgt und der fehlerhafte [i]infoCenter „Bilanzänderung und Bilanzberichtigung” NWB PAAAB-14427 Bilanzansatz ein im Wege der Realteilung übernommenes Wirtschaftsgut betrifft.
Der 13. Senat des FG Münster hat die Revision zugelassen, da der Frage, ob die Grundsätze des formellen Bilanzzusammenhangs auch bei der Realteilung anwendbar sind, eine grundsätzliche Bedeutung zukomme.