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BFH 6.3.2013 I R 18/12, StuB 11/2013 S. 433

Körperschaftsteuer | Sog. Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften im Zusammenhang mit Anteilsankäufen und Anteilsverkäufen körperschaftsteuerpflichtig

Gem. § 8b Abs. 2 KStG 2002 bleiben Gewinne aus der Ver-äußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG 2002 führen, außer Ansatz. Prämien, welche der Veräußerer als sog. Stillhalter für Optionsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung solcher Anteile vereinnahmt, gehören dazu nicht (Bezug: § 8b Abs. 2 KStG 2002).

Praxishinweise

Die Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG 2002 erfasst nur Anteile an einer Körperschaft, S. 434Rechte zum Bezug entsprechender Anteile hingegen nicht. Das hat der I. Senat des BFH im Einklang der Auffassung der Finanzverwaltung bereits mit Urteil vom - I R 101/06 NWB PAAAC-77618 (BStBl 2008 II S. 719 = Kurzinfo StuB 2008 S. 360 NWB QAAAC-78351) für Bezugsrechte entschieden, und an dieser Rechtsprechung hält er jetzt auch für Optionsrechte fest. I...

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