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Einkommen-/Lohnsteuer | Zur Bewertung von Sachbezügen
Das BMF hat zum Verhältnis von § 8 Abs. 2 und 3 EStG bei der Bewertung von Sachbezügen Stellung genommen ( NWB LAAAE-36107).
Hintergrund: Nach Ansicht des BFH kann der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung den geldwerten Vorteil wahlweise nach § 8 Abs. 2 EStG ohne Bewertungsabschlag und ohne Rabattfreibetrag oder mit diesen Abschlägen auf der Grundlage des Endpreises des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 3 EStG bewerten lassen. Bei Anwendung des § 8 Abs. 2 EStG ist der Vergleichspreis grds. der „günstigste Preis am Markt”. Endpreis i. S. des § 8 Abs. 3 EStG ist nach Auffassung des BFH der am Ende von Verkaufsverhandlungen als letztes Angebot stehende Preis und umfasst deshalb auch Rabatte (vgl. NWB RAAAE-21152 (Kurzinfo StuB 2012 S. 880 NWB TAAAE-22401) und