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Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs
Anmerkungen zum Beschluss des Großen Senats des
Der Große Senat hat den subjektiven Fehlerbegriff aufgegeben. Dies hat in der Praxis gravierende Folgen für die Bilanzberichtigung sowie Bilanzänderung gem. § 4 Abs. 2 EStG. Außerdem hat der Große Senat die umstrittene Frage geklärt, ob auch das FA eine Bilanzberichtigung zuungunsten des Stpfl. vornehmen kann.
Wodurch bestimmt sich die Richtigkeit einer Bilanz?
Wie hat der Große Senat zur Änderung einer Bilanz entschieden?
Was enthält das Urteil in Bezug auf bei Bilanzansatz vom Stpfl. geschätzte Bilanzpositionen?
I. Hintergrund der Entscheidung
[i]Hoffmann, Vertretbare vs. richtige Bilanzierung, StuB 2013 S. 357 NWB KAAAE-35760 Hoffmann, Aufhellungstheorien, StuB 2013 S. 317 NWB WAAAE-35085Hoffmann, Die objektive Rechtslage bei der Bilanzierung, StuB 2013 S. 277 NWB WAAAE-34275Kolbe, Abschied vom subjektiven Fehlerbegriff, BBK 2013 S. 357 NWB LAAAE-33314Rätke, Abschied vom subjektiven Fehlerbegriff bei der Bilanzberichtigung?, StuB 2010 S. 528 NWB NAAAD-46185Prinz/Kanzler, NWB Praxishandbuch Bilanzsteuerrecht, Herne 2012, Rz. 1118 ff. NWB FAAAE-06048 Kolbe, infoCenter, Bilanzänderung und Bilanzberichtigung (EStG) NWB PAAAB-14427Ausgangspunkt ist ein Vorlagebeschluss des I. Senats des BFH aus dem Jahr 2010 . In dem Verfahren des I. Senats geht es um einen Mobilfunkbetreiber, der an seine Kunden verbilligt Handys abgab und dies als Betriebsausgaben buchte. Nach Auffassung des FA war hingegen ein aktiver RAP zu bilden und über die Dauer des jeweiligen Mobilfunk-Vertrags aufzulösen.
Der I. Senat wollte zwar der Auffassung des FA folgen, sah sich hieran aber durch den subjektiven Fehlerbegriff gehi...