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Abschied vom subjektiven Fehlerbegriff bei der Bilanzberichtigung?
Anmerkungen zum Vorlagebeschluss des I. Senats des
Eine Bilanzberichtigung gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG setzt nach bisherigem Verständnis voraus, dass die Bilanz nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv fehlerhaft ist. Relevant ist diese Einschränkung insbesondere bei bilanzrechtlich umstrittenen Positionen, deren Zulässigkeit erst nach Bilanzaufstellung durch den BFH höchstrichterlich geklärt wird. Der I. Senat des BFH will nun den subjektiven Fehlerbegriff aufgeben und hat deshalb den Großen Senat des BFH angerufen . Der nachfolgende Beitrag analysiert diesen Vorlagebeschluss.
I. Sachverhalt und Problemstellung
1. Sachverhalt
Die Klägerin betrieb im Streitjahr 1996 ein Mobilfunknetz. Sie überließ Kunden, die einen Mobilfunkvertrag für mindestens 24 Monate abschlossen, ein Handy zu einem ermäßigten Preis. Die verbilligte Abgabe des Handys führte zu einer Betriebsvermögensminderung, die die Klägerin gewinnmindernd in voller Höhe verbuchte. [i]Hoffmann, Die passive Abgrenzung als Schuld, StuB 2010 S. 449 NWB WAAAD-44711 Rätke, Grenzen der Bilanzberichtigung und Bilanzänderung, StuB 2008 S. 760 NWB MAAAC-92432 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, Herne 2009, § 250
Nach Auffassung des FA war die Betriebsvermögensminderung durch einen aktiven RAP gem. § 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG periodengerecht abzugrenzen und daher über mindestens zw...