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Zur Geltung des subjektiven Fehlerbegriffs in der Handelsbilanz
Auffassung des BFH zum Fehlerbegriff in der Steuerbilanz ohne handelsbilanzielle Auswirkung
Lange entsprach es im Handelsrecht der h. M. und wohl auch gängiger Praxis, dass eine Bilanz nur dann fehlerhaft ist, wenn ein Bilanzansatz objektiv gegen Bilanzierungsvorschriften verstößt und der Kaufmann dies nach den im Zeitpunkt der Bilanzfeststellung bestehenden Erkenntnismöglichkeiten bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung auch hätte erkennen können. Dieser sog. subjektive Fehlerbegriff, der auch im Steuerrecht Geltung beanspruchte, ist im vergangenen Jahr durch Verfügungen der Finanzverwaltung (Fin Min Schleswig-Holstein vom - VI 3011 - S 2770-086 NWB LAAAF-68547; NWB GAAAF-75065) infrage gestellt worden. Danach soll für die Frage, ob ein Fehler vorliegt, allein die objektive Betrachtung entscheidend sein. Diese Äußerungen sind der Anlass, die Relevanz, die Berechtigung und die Konturen des subjektiven Fehlerbegriffs im Handelsbilanzrecht zu erläutern.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. BFH-Beschluss bringt Stein ins Rollen
[i]Entscheidung des BFH aus 2013 orientiert sich an der objektiven Rechtslage Der BFH hat den nicht nur im Handels-, sondern auch im Steuerbilanzrecht lange Zeit herrschenden subjektiven Fehlerbegriff nach e...BStBl 2013 II S. 317