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Körperschaftsteuer | Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bei unterjährigen Zugängen
Gemäß ist die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos ungeachtet unterjähriger Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto auf den zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres festgestellten positiven Bestand des Kontos begrenzt.
Mit dem Urteil hat der BFH eine umstrittene Frage im Sinne der Verwaltungsauffassung beantwortet. In der Gestaltungspraxis muss dem Rechnung getragen werden. Sollen Zuführungen zum Einlagekonto für steuerfreie Ausschüttungen verwendet werden, dürfen diese (dies gilt auch für Vorabausschüttungen) erst nach dem nächsten Bilanzstichtag erfolgen. Oder – der BFH weist auf diesen Ausweg hin – die Gesellschafter stellen die Mittel von vornherein gar nicht als Einlage, sondern als Darlehen zur Verfügung, die jederz...