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Abgabenordnung | Anspruch des Insolvenzverwalters auf Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein Insolvenzverwalter, der nach § 80 Abs. 1 InsO i. V. mit § 34 Abs. 3 und 1 AO die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners (Steuerpflichtigen) zu erfüllen hat und im Besteuerungsverfahren die Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner beantragt, hat Anspruch darauf, dass das Finanzamt darüber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet. (2) Im Rahmen der Ermessensentscheidung hat das Finanzamt das Interesse des Insolvenzverwalters an der Auskunft und den steuerrechtlichen Charakter dieser Auskunft, also [i]infoCenter „Insolvenzverfahren” NWB BAAAB-05672 den unmittelbaren Zusammenhang mit der Erfüllung steuerlicher Pflichten oder mit der Prüfung der vom Finanzamt angemeldeten Insolvenzforderungen zu berücksichtigen.