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Einspruch per E-Mail – fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung!
Elektronischer Rechtsverkehr und „richtiger” Inhalt gem. § 356 AO
[i]Nebe, NWB 31/2012 S. 2520; Nebe, NWB 5/2012 S. 350Steuerverwaltungsakte enthalten in der Regel Hinweise zu Beginn und Dauer der Rechtsbehelfsfrist sowie den Wortlaut des § 357 Abs. 1 AO. Danach ist der Einspruch schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären. Bisweilen ist auf dem Bescheid die allgemeine Homepage der jeweiligen Landesfinanzverwaltung oder die Internetadresse des Finanzamts genannt, nur selten hingegen eine konkrete E-Mail-Adresse. Der Beitrag untersucht die aktuelle Rechtsprechungsentwicklung im Hinblick darauf, ob die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheids einen Hinweis auf den elektronischen Rechtsverkehr enthalten muss und wenn ja, welchen. Er appelliert im Ergebnis an den BFH und an eine davon unabhängige, zeitgemäße und unzweideutige Rechtsanwendung durch die Finanzverwaltung. Notfalls hat der Gesetzgeber eine eindeutige Klarstellung in § 357 Abs. 1 AO zu treffen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ausgangspunkt: FG Niedersachsen, Urteil vom 24. 11. 2011 - 10 K 275/11
[i]Rechtsbehelfsbelehrung muss einen Hinweis enthalten, dass eine Einspruchseinlegung per E-Mail möglich istFür Wirbel hatte das Urteil des NWB HAAAD-98984 gesorgt. Das Finanzgericht hält einen Hinweis im Verwaltu...