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Anforderungen an Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheids – FG beanstandet Fehlen des Hinweises auf E-Mail-Möglichkeit
Das NWB HAAAD-98984 als eines der ersten Finanzgerichte ausführlich zu den Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheids unter Berücksichtigung der elektronischen Kommunikation Stellung genommen. In dem entschiedenen Fall war die einmonatige Einspruchsfrist des § 355 AO abgelaufen, so dass es entscheidend darauf ankam, ob die Einspruchsfrist möglicherweise aufgrund einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung ein Jahr anstatt eines Monats beträgt (§ 356 Abs. 2 AO).
Die Rechtsbehelfsbelehrung der Bescheide enthielt hinsichtlich der Form des Einspruchs jeweils nur den Satz: „Der Einspruch ist beim Finanzamt X schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.” Allerdings ist in den Fußzeilen der Bescheide außer der Anschrift und Telefonnummer des Finanzamts insbesondere auch dessen E-Mail-Adresse genannt. Auf einigen Bescheiden erfolgte unter der E-Mail-Adresse zusätzlich die Bitte: „Nutzen Sie das elektronische Service-Angebot Ihrer Steuerverwaltung: www.elster.de”.
Der Klage lag ein eingeschränkter verfahrensrechtlicher Antrag nur auf Aufhebung der Einspruchsentscheidung zugrunde. Die isolie...