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Einspruch per E-Mail – fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung!
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAE-32658Steuerverwaltungsakte enthalten heute in der Regel Hinweise zu Beginn und Dauer der Rechtsbehelfsfrist und geben lediglich den Wortlaut des § 357 Abs. 1 AO wieder. Danach ist der Einspruch schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären. Bisweilen ist auf dem Bescheid die allgemeine Homepage der jeweiligen Landesfinanzverwaltung oder die Internetadresse des Finanzamts genannt, nur selten hingegen eine konkrete E-Mail-Adresse. Fraglich ist, ob die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheids einen Hinweis auf den elektronischen Rechtsverkehr enthalten muss und wenn ja, welchen.
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Ausgangspunkt: FG Niedersachsen, Urteil vom 24. 11. 2011 - 10 K 275/11
[i]Hinweis auf Einspruch per E-Mail erforderlichFür Wirbel hatte das NWB HAAAD-98984 gesorgt. Das Finanzgericht hält einen Hinweis im Verwaltungsakt für erforderlich, dass der Rechtsbehelf des Einspruchs auch per einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur eingelegt werden kann, andernfalls sei von einer „unrichtigen” Belehrung auszugehen. Trifft dies zu, verlängert sich die Einspruchsfrist gem. § 356 Abs. 2 AO von einem Monat auf ein Jahr. Gegen die...