Klaus Wiechers

Erstellung und Prüfung des Lageberichts im Mittelstand

1. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62751-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64751-2

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Erstellung und Prüfung des Lageberichts im Mittelstand (1. Auflage)

3. Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung

Die Berichterstattungsgrundsätze ergeben sich aus den allgemeinen Grundsätzen der Rechenschaftslegung. Der Lagebericht muss

  • vollständig

  • richtig und

  • klar (übersichtlich) und stetig sein.

3.1 Grundsatz der Vollständigkeit und Wesentlichkeit

Das Gebot der Vollständigkeit ist qualitativ auszulegen. Demnach ist umfassend unter Ausschöpfung aller erreichbaren Erkenntnisquellen über die wirtschaftliche Situation und unter Beachtung des Wesentlichkeitskriteriums zu berichten. Maßstab für die Auswahl berichtsrelevanter Sachverhalte ist das schutzwürdige Informationsinteresse des Lageberichtsadressaten.

Hinweis

Im Zweifel ist die Beurteilung der Frage, ob ein Sachverhalt als wesentlich berichtspflichtig anzusehen ist, auch von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens abhängig. Sowohl in Zeiten schwieriger konjunktureller Rahmenbedingungen als auch in konkreten Krisensituationen des betroffenen Unternehmens ist eine deutlich umfangreichere Berichterstattung im Rahmen der Darstellung der Risiken der zukünftigen Entwicklung geboten.

Ein möglicherweise berichtspflichtiger Sachverhalt sollte immer in Bezu...