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Sozialversicherungsrecht | Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der GKV
Im Streitfall leidet der gesetzlich versicherte Beschwerdeführer an einer chronischen Atemwegserkrankung, die dauerhaft mit einem nicht verschreibungspflichtigen und seit 2004 nicht mehr im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befindlichen Medikament behandelt wird. Die Krankenkasse lehnte die beantragte Kostenübernahme trotz ärztlicher Verschreibung ab; die Klage hiergegen blieb in allen Instanzen erfolglos. Die daraufhin eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen das NWB XAAAD-01256 hat das BVerfG mangels Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen. Soweit der Beschwerdeführer einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz rüge, sei die Verfassungsbeschwerde nicht begründet. Die Verfassungsbeschwerd...