Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2012
1. Aufl. 2013
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XI. Sonderausgaben
1. Überblick und Einteilung der Sonderausgaben
Sonderausgaben sind die in den §§ 10 ff. EStG aufgeführten Aufwendungen der privaten Lebensführung, die aus wirtschafts- und sozialpolitischen Gründen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden dürfen (vgl. Einleitungssatz des § 12 EStG), sofern sie weder den Betriebsausgaben noch den Werbungskosten zuzuordnen sind. Die Aufwendungen sind in dem VZ als Sonderausgaben abzuziehen, in dem sie geleistet worden sind (§ 11 Abs. 2 EStG).
Im Hinblick auf die steuerliche Auswirkung können die Sonderausgaben wie folgt eingeteilt werden:
Altersvorsorgeaufwendungen
sonstige Vorsorgeaufwendungen
übrige Sonderausgaben
Die Vorsorgeaufwendungen sind beschränkt abzugsfähig im Rahmen des § 10 Abs. 3 und 4 EStG.
Die übrigen Sonderausgaben sind – von Ausnahmen abgesehen – unbeschränkt abzugsfähig. Mindestens ist aber der Pauschbetrag nach § 10c Satz 1 EStG zu berücksichtigen.
2. Vorsorgeaufwendungen
2.1 Prinzip der nachgelagerten Besteuerung
Bei der einkommensteuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen wird seit dem VZ 2005 der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung (Steuerentlastung der Altersvorsorgebeiträge – Besteuerung der darauf beruhenden Renten) vollzogen.
Das Kernel...