Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2012
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
XVI. Veranlagung von Arbeitnehmern
1. Veranlagung auf Antrag
[i]AbgeltungsprinzipGrundsätzlich braucht ein Arbeitnehmer, der lediglich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) bezieht, keine ESt-Erklärung abzugeben. Seine steuerlichen Pflichten sind gem. § 46 Abs. 4 EStG insoweit mit dem vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzug abgegolten (sog. Abgeltungsprinzip).
[i]AntragsveranlagungDem Arbeitnehmer ist es jedoch nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG freigestellt, einen Antrag auf Durchführung der ESt-Veranlagung zu stellen (sog. Antragsveranlagung). Der Antrag ist innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist, die mit Ablauf des Kalenderjahres beginnt, für das der Antrag auf ESt-Veranlagung gestellt wird, fristgerecht beim Finanzamt einzureichen. Die Anlaufhemmung von drei Jahren nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO kann nicht gewährt werden ( BStBl 2011 II S. 746).
Die ESt-Erklärung für 2012 kann bis zum beim Finanzamt eingereicht werden. Die maßgebende Festsetzungsfrist beginnt mit dem zzgl. vierjähriger Festsetzungsfrist = .
2. Veranlagung von Amts wegen
Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so ist zwingend eine ESt-Veranlagung von Amts wegen durchzuführen, wenn einer der Fälle des § 46 Abs. 2 Nr. 1–7