IFRS 13 6

Anwendungsbereich

6

Die Bewertungs- und Angabevorschriften dieses IFRS gelten nicht für

(a)

anteilsbasierte Vergütungen, die in den Anwendungsbereich von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen fallen,

(b)

Leasingtransaktionen, die nach IFRS 16 Leasingverhältnisse bilanziert werden, und

(c)

Bewertungen, die einige Ähnlichkeiten mit einem beizulegenden Zeitwert haben, aber kein beizulegender Zeitwert sind, wie der Nettoveräußerungswert in IAS 2 Vorräte oder der Nutzungswert in IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten.

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GAAAE-26296