IFRS 13 11

Bewertung

Der Vermögenswert oder die Schuld

11

Eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert betrifft jeweils einen bestimmten Vermögenswert oder eine bestimmte Schuld. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts hat ein Unternehmen daher die Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld zu berücksichtigen, falls Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Festlegung des Preises für den Vermögenswert oder die Schuld zum Bewertungsstichtag berücksichtigen würden. Solche Merkmale schließen unter anderem Folgendes ein:

(a)

den Zustand und den Standort des Vermögenswerts und

(b)

etwaige Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerung oder Nutzung des Vermögenswerts.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAE-26296