IFRS 13 1

Zielsetzung

1

In diesem IFRS

(a)

wird der Begriff beizulegender Zeitwert definiert,

(b)

wird in einem einzigen IFRS ein Rahmen für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abgesteckt und

(c)

werden Angaben zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert verlangt.

Fundstelle(n):
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GAAAE-26296