IFRS 11 C8

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens, Übergangsvorschriften und Rücknahme anderer IFRS

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS und besitzt die gleiche Verbindlichkeit wie dessen andere Bestandteile.

Übergangsvorschriften

Gemeinschaftliche Tätigkeiten – Übergang von der Equity-Methode auf die Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden

C8

Ein Unternehmen hat seinen Anteil an den Vermögenswerten und Schulden der gemeinschaftlichen Tätigkeit unter Zugrundelegung seiner Rechte und Verpflichtungen nach einem festgelegten Verhältnis gemäß der vertraglichen Vereinbarung zu ermitteln. Ein Unternehmen ermittelt die anfänglichen Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden durch Aufgliederung des Buchwerts seiner Beteiligung zu Beginn des unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahrs auf der Grundlage der bei der Bilanzierung nach der Equity- Methode verwendeten Informationen.

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BAAAE-26224