IFRS 11 C15
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens, Übergangsvorschriften und Rücknahme anderer IFRS
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS und besitzt die gleiche Verbindlichkeit wie dessen andere Bestandteile.
Rücknahme anderer IFRS
C15
Dieser IFRS ersetzt folgende IFRS:
(a)
IAS 31 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und
(b)
SIC-13 Gemeinschaftlich geführte Unternehmen – Nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAE-26224