IFRS 11 C10
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens, Übergangsvorschriften und Rücknahme anderer IFRS
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS und besitzt die gleiche Verbindlichkeit wie dessen andere Bestandteile.
Übergangsvorschriften
Gemeinschaftliche Tätigkeiten – Übergang von der Equity-Methode auf die Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden
C10
Ein Unternehmen, das von der Equity-Methode auf die Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden umstellt, hat eine Überleitungsrechnung von der ausgebuchten Beteiligung auf die angesetzten Vermögenswerte und Schulden einschließlich des mit den Gewinnrücklagen verrechneten Restbetrags zu Beginn des unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahrs vorzulegen.
Fundstelle(n):
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BAAAE-26224