Anhang B: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er erläutert die Anwendung der Paragraphen 1–27 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.
Gemeinschaftliche Vereinbarungen
Vertragliche Vereinbarung (Paragraph 5)
B2
Vertragliche Vereinbarungen können auf verschiedene Weise nachgewiesen werden: Eine durchsetzbare vertragliche Vereinbarung wird häufig, aber nicht immer, schriftlich verfasst, gewöhnlich in Form eines Vertrags oder in Form dokumentierter mündlicher Abreden zwischen den Parteien. Auch durch gesetzliche Mechanismen können durchsetzbare Vereinbarungen entstehen, die entweder allein oder in Verbindung mit Verträgen zwischen den Parteien greifen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAE-26224