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Lohnsteuer | Vereinfachter Nachweis von Reisenebenkosten bei Lkw-Fahrern
Ein Fahrer, der in der Schlafkabine seines Lkw übernachtet, darf die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen nicht anwenden. Liegen Einzelnachweise über die Kosten nicht vor, sind die tatsächlichen Aufwendungen zu schätzen (vgl. NWB RAAAE-10340). Mit Schreiben vom hat das BMF zum vereinfachten Nachweis von Reisenebenkosten von Lkw-Fahrern, wie z. B. Gebühren für die Benutzung der sanitären Einrichtungen auf Raststätten und Aufwendungen für die Reinigung der eigenen Schlafkabine, Stellung genommen und ausgeführt, dass es aus Vereinfachungsgründen ausreicht, wenn der Arbeitnehmer die ihm tatsächlich entstandenen und regelmäßig wiederkehrenden Reisenebenkosten für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen [i]Urbahns, NWB 45/2011 S. 3756durch e...