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Einkommensteuer | Probezeit bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer
Das zur Frage der Probezeit bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Stellung genommen. Als Probezeit ist der Zeitraum zwischen Dienstbeginn und der erstmaligen Vereinbarung einer schriftlichen Pensionszusage (zusagefreie Zeit) zu verstehen. Nicht zur Probezeit zählt der Zeitraum zwischen der Erteilung einer Pensionszusage und der erstmaligen Anspruchsberechtigung (versorgungsfreie Zeit). In dem Schreiben geht das BMF ferner auf Ausnahmen und die Folgen bei Verstoß gegen die angemessene Probezeit ein.