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Abgabenordnung | Nachträgliche Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen als rückwirkendes Ereignis
Die Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen des Eintritts des nach § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 rückwirkenden Ereignisses der „Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen” für die nachträglichen Herstellungsarbeiten ist nach dem ab dem Zeitpunkt möglich, in dem das Finanzamt einen Bescheid bekanntgegeben hat, der die erhöhten Absetzungen erstmals steuerlich berücksichtigt.