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Beratungsfehler im Zusammenhang mit der Verschmelzung zweier Gesellschaften
Haftungsgefahren bei unbeschränktem Beratervertrag
Mit Urteil vom - III ZR 224/10 NWB JAAAE-09434 hat der BGH entschieden, dass ein Wirtschaftsprüfer gegenüber seiner (insolventen) Auftraggeberin wegen Verletzung von Pflichten aus einem Beratervertrag haftet, wenn aufgrund seiner Tätigkeit die Verschmelzung der Gesellschaft der Auftraggeberin mit einer anderen Gesellschaft zur Insolvenz der Auftraggeberin führt. Die Entscheidung vedeutlicht, dass die Beratungspflicht des Wirtschaftsprüfers – wie des Steuerberaters oder Rechtsanwalts – umfassend ist, aber nur bezüglich des erteilten Auftrags. Was bei Begrenzung dieses Auftrags zu beachten ist, zeigt die Besprechung dieser Entscheidung.
In der NWB Datenbank (login über www.de) ist unter der NWB DokID NWB SAAAB-26813 der infoCenter Beitrag „Verschmelzung” aufrufbar.
I. Sachverhalt
[i]Unbeschränkter Beratervertrag mit zweijähriger LaufzeitDer beklagte Wirtschaftsprüfer hatte mit der zwischenzeitlich insolventen Auftraggeberin, der S-AG & Co. KG, im Jahr 1997 einen Beratungsvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen, wonach der Wirtschaftsprüfer die Gesellschaft „in sämtlichen Fragen des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Beratung, der Wirtschaftsberatung, der Finanzberatung und dergleichen mehr” b...