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Die Steuerberatervergütungsverordnung
Änderung der Steuerberatergebühren zum Jahreswechsel 2012/2013
[i]Deutsche Steuergesetze, 33. Aufl. 2013, NWB Verlag, Herne ISBN: 978-3-482-63403-1; Charlier/Berners, Praxiskommentar zur Steuerberatergebührenverordnung, 3. Aufl. 2011, NWB Verlag Herne ISBN: 978-3-482-51363-3Im Rahmen der Beratungen des Finanzausschusses des Bundestages zum Jahressteuergesetz 2013 am wurde auch über die Steuerberatergebührenverordnung vom beraten. Neben der geänderten Bezeichnung der Verordnung (aus „Steuerberatergebührenverordnung” – StBGebV wird „Steuerberatervergütungsverordnung” – StBVV) werden insbesondere die Mindestgegenstandswerte bei Steuererklärungen heraufgesetzt, der Betragsrahmen bei der Lohnbuchhaltung angehoben und die Tabellenwerte linear erhöht. Insgesamt sollen sich die Gebührenerhöhungen auf ca. 16 % belaufen. Die Steuerberatervergütungsverordnung wird voraussichtlich am unbeanstandet den Bundesrat passieren.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Zeitgebühr
[i]Erhöhung auf 30 € – 70 €Die Zeitgebühr (§ 13 StBVV) wird von 19 € bis 46 € je angefangene halbe Stunde auf 30 € bis 70 € je angefangene halbe Stunde heraufgesetzt. Der maximale Stundensatz liegt bei 140 €.
Dies ist eine deutliche Steigerung, die umso gewichtiger ist, weil die Zeitgebühr in vielen Bereichen und insbesondere bei der Beratung (§ 21 StBVV) Anwendung findet. Je nach Tätigkeit wird die Höhe nicht ausreichen; in diesen Fällen ist der Abschluss einer Honorarvereinbarung (§ 4 StBVV) nach wie vor erforderlich.