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Sozialversicherungsrecht | Kein Haushaltsscheckverfahren für Wohnungseigentümergemeinschaften
Der pauschale Gesamtsozialversicherungsbeitrag für geringfügige Beschäftigte in Privathaushalten (§ 8a SGB IV) kann im Haushaltsscheckverfahren (§ 28a Abs. 7 SGB IV) entrichtet werden. Einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist dieses Verfahren allerdings versperrt, selbst wenn es sich um Arbeiten handelt, die auch in einem Einfamilienhaushalt turnusmäßig anfallen. Sie kann daher nicht verlangen, den von ihr zu entrichtenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach den für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten geltenden Beitragssätzen (§ 249b Satz 2 SGB V, § 172 Abs. 3a SGB VI, jeweils i. V. mit § 8a SGB IV) festzusetzen. Beschäftigen die Wohnungseigentümer durch die WEG Personen zur Überwachung und Säuberung der gemeinschaftlich genutzten Bereiche, liegt keine durch einen privaten Haushalt begründete Beschäftigung für Tätigkeiten vor, die so...