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Wohnungseigentumsrecht | Keine Nichtigkeit von WEG-Beschlüssen bei unterbliebener Ladung eines Wohnungseigentümers
Die unterbliebene Einladung eines Wohnungseigentümers zur Eigentümerversammlung führt regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit, nicht aber zur Nichtigkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse. Denn ein Beschluss ist nur dann nichtig, wenn er gegen eine zwingende Rechtsvorschrift verstößt (§ 23 Abs. 4 Satz 1 WEG); dazu gehören aber die dispositiven Formvorschriften zur Einberufung der Versammlung (§ 24 WEG) nicht. Die unterbliebene Ladung führt deshalb nur in ganz besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen zur Nichtigkeit der Beschlüsse, z. B. wenn der betroffene Wohnungseigentümer gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werden soll. [i]Riecke, NWB 20/2012 S. 1671 zur rechtssicheren Formulierung von EigentümerbeschlüssenEin solcher Fall lag hier jedoch nicht vor. Zwar habe der Verwalter den Beklagten, den Eigentümer nur einer Garage, bewusst nicht zur Eigentümerversammlung geladen; dies ...