Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fehlen eines Mitunternehmerrisikos bei Umwandlung wertloser Gesellschafterforderungen in eine atypisch stille Beteiligung
Vereinbart der Gesellschafter einer GmbH mit dieser zusätzlich die Errichtung einer stillen Gesellschaft, so bedeutet eine hierbei auf die Einlage beschränkte Verlustbeteiligung keine wirtschaftliche Belastung, wenn die Einlage im Zeitpunkt S. 644ihrer Leistung keinen wirtschaftlichen Wert hat. Eine wirtschaftlich wertlose Einlage reduziert das Verlustrisiko jedenfalls dann auf Null, wenn die Verlustbeteiligung auf die Einlage beschränkt ist. Die fehlende wirtschaftliche Beteiligung am Verlust hat grundsätzlich zur Folge, dass es an dem für die Anerkennung einer GmbH & atypisch Still erforderlichen Mitunternehmerrisiko fehlt (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; §§ 230 ff. HGB).
Im Urteilsfall muss das FG jetzt nochmals prüfen, ob zur Erbringung der zur Begründung der stillen Beteiligung erforderlichen...