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Berücksichtigung von Verlusten bei der Berechnung der Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG
Der BFH hat sich bereits mit dem Urteil vom - IV R 53/07 NWB DAAAD-85771 (Kurzinfo StuB 2011 S. 514 NWB WAAAD-86433) der Auffassung der Finanzverwaltung im NWB PAAAA-76827 (BStBl 2000 I S. 588, Tz. 11) zur Berücksichtigung von Verlusten im Rahmen von § 4 Abs. 4a EStG angeschlossen, wonach die der Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG i. d. F. des StBereinG 1999 zugrunde zu legenden Überentnahmen in einem Verlustjahr nicht höher als der Betrag anzusetzen sind, um den die Entnahmen die Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen. Dieser Rechtsprechung hat sich nunmehr auch der X. Senat des BFH angeschlossen (Bezug: § 4 Abs. 4a EStG).
Zwischenzeitlich wurde das BMF-Schreiben in BStBl 2000 I S. 588 durch das NWB WAAAD-99805 (BStBl 2005 I S. 1019) ersetzt. Dort hat die Verwaltung in Tz. 11 ihre Auffas...