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Wegfall des Zins- bzw. des EBITDA-Vortrags nach § 4h Abs. 5 EStG bei unterjährigem schädlichen Ereignis
Es ist gefragt worden, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen es unterjährig zu einem Ereignis – z. B. einem Anteilserwerb nach § 8c KStG bei einer Kapitalgesellschaft – kommt, das nach § 4h Abs. 5 EStG zum Entfallen eines Zins- bzw. eines EBITDA-Vortrags führt.
Problemstellung
Die Problemstellung soll anhand eines Beispielsfalls
verdeutlicht werden.
Zinsvortrag einer GmbH bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr zum : 10 Mio €. Schädlicher Anteilserwerb zum i. H. von 100 % der Anteile an der GmbH; die Voraussetzungen des § 8c KStG liegen vor. Nicht abziehbarer Zinsaufwand des Wirtschaftsjahres 2011: 5 Mio € (ohne Berücksichtigung des Anteilserwerbs).
Frage: Höhe des zum festzustellenden Zinsvortrags?S. 643
Rechtliche Würdigung
Hierzu wird folgende Auffassung vertreten:
§ 4h Abs. 1 EStG lässt den Vortrag v...