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Zivilgerichtliches Urteil zur Gewinnverteilung einer Personengesellschaft als rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO
(1) Hat sich der Komplementär in den von ihm allein unterschriebenen Jahresabschlüssen sowie Feststellungserklärungen der KG höhere Gewinnanteile als im ursprünglichen Gesellschaftsvertrag der KG vorgesehen zugewiesen und hat die Mutter als einzige Kommanditistin das über viele Jahre geduldet, so sind die auf dieser Basis ergangenen Gewinnfeststellungsbescheide (zunächst) rechtmäßig. Auch wenn der vom Komplementär behauptete nachträgliche Beschluss über eine geänderte Gewinnverteilung unwirksam sein sollte, kommt es für Zwecke der Besteuerung auf den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt und nicht auf die zivilrechtliche Wirksamkeit der zugrunde liegenden Vereinbarung an, soweit und solange die Beteiligten aus der anfänglichen oder späteren Unwirksamkeit keine Folgeru...