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Erstmalige Anwendung des AGG auf GmbH-Geschäftsführer
Ein auf eine bestimmte Dauer bestellter Geschäftsführer einer GmbH, der nach Ablauf seines Vertrags nicht weiterbeschäftigt wird, fällt in den Schutzbereich des AGG. Der Kläger war bis zum Ablauf seiner Amtszeit der Geschäftsführer einer GmbH. Die GmbH beschloss, das Anstellungsverhältnis mit dem im Zeitpunkt der (regulären) Vertragsbeendigung 62 Jahre alten Kläger nicht fortzusetzen. Die Stelle wurde mit einem 41-jährigen Mitbewerber besetzt. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass ihm der Neuabschluss seines Dienstvertrags sowie die weitere Bestellung als Geschäftsführer nur aus Altersgründen versagt worden seien und dass diese Entscheidung gegen das AGG verstoße. Der BGH stellte fest, dass das AGG Anwendung auf Geschäftsführer einer GmbH findet, soweit es um den Zugang zu dem Geschäftsführeramt u...