Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht | Keine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf Einlegung per E-Mail
Das FG Köln sowie das FG Münster halten Rechtsbehelfsbelehrungen für fehlerfrei, in denen nicht auf die Möglichkeit der Einlegung des Einspruchs per E-Mail hingewiesen wird. Damit widersprechen beide FG dem Niedersächsischen FG , das zu einer Verlängerung der Einspruchsfrist auf ein Jahr gelangt ist.
Das FG Köln stützt sich auf § 357 Abs. 1 AO, nach dem der Einspruch entweder schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen ist. Daher genügt es, wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung nur auf diese beiden Möglichkeiten hingewiesen wird. Die Einlegung per E-Mail ergibt sich aus § 87a AO und wird in § 357 Abs. 1 AO eben nicht erwähnt. Im Übrigen ist eine E-Mail eine Unterform [i]Einspruchsfrist beträgt nur einen Monateines schriftlichen Einspruchs. Nach dem FG Münster käme es hingegen zu einer überfrachteten Rechtsbehelfsbelehrung, wenn der Hinweis auf e...