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Familienpflegezeit | Familienpflegezeit – Lohnsteuerliche Behandlung
Mit Wirkung zum wurde das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) beschlossen . Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit über bis zu zwei Jahre auf maximal 15 Stunden pro Woche für die Pflege eines nahen Angehörigen reduzieren, erhalten während der Pflegezeit vom Arbeitgeber eine Entgeltaufstockung . Nach der Pflegezeit gleichen die Arbeitnehmer durch den Bezug eines reduzierten Lohns oder Nacharbeit den Aufstockungsbetrag wieder aus. Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom die lohnsteuerliche Behandlung der Familienpflegezeit geregelt:
Während der Familienpflegezeit unterliegt der Arbeitslohn inklusive des Aufstockungsbetrags der Lohnsteuer. Nach der Pflegezeit löst der Ausgleich des Aufstockungsbetrags durch reduzierten Lohn keinen Zufluss und damit keine Besteuerung au...