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Währungsumrechnung im Einzelabschluss
I. Grundlagen
Nach § 244 HGB ist der Jahresabschluss in Euro aufzustellen. Umgekehrt legen sich die IFRS nicht auf eine bestimmte Währung fest (IAS 21.19 und .38). Stattdessen bestimmen sie in IAS 21.8, welche Währung als funktionale anzusehen ist und unterscheiden dann, ob der Abschluss in dieser oder einer abweichenden Berichtswährung aufgestellt wird. Im IFRS-Einzel- oder Konzernabschluss deutscher (Mutter-)Gesellschaften stellt der Euro regelmäßig sowohl die funktionale Währung des Mutterunternehmens und die Berichtswährung dar. Nur dieser Regelfall wird nachfolgend behandelt. Auf die Umrechnung ausländischer Tochterunternehmen mit abweichender funktionaler Währung wird nicht eingegangen.
II. Zugangsbewertung (Erstverbuchung)
Das Umrechnungsproblem entsteht dann, wenn Geschäfte in fremder Währung abgewickelt werden, also Eingangs- und Ausgangsleistungen z. B. in Schweizer Franken fakturiert oder Darlehensbeträge in Yen aufgenommen werden. Die Bewertungsregel nach IAS 21.21 ist sehr einfach: Der Umrechnungskurs im Transaktionszeitpunkt ist als Maßstab für die Zugangsbewertung zu verwenden. Das HGB enthält hierzu förmlich keine Regel; § 256a Satz 1 HGB befasst sich nur mit der Folgebewertu...