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Entwurf eines Änderungsgesetzes zur Wirtschaftsprüferordnung
Das IDW hat am zum Entwurf eines Änderungsgesetzes zur Wirtschaftsprüferordnung Stellung genommen.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) sieht eine Ergänzung des § 62b Abs. 1 WPO vor. Danach sollen im Falle von Anfragen gem. § 57 Abs. 9 Satz 5 WPO gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei den in § 57 Abs. 9 Satz 5 Nr. 1 WPO genannten Unternehmen in die Sonderuntersuchungen einbezogen werden können. Das IDW verlangt eine Klarstellung, dass mit der geplanten Neuregelung des § 62b Abs. 1 WPO der Bereich der Sonderuntersuchungen nach § 62b Abs. 1 Satz 1 WPO auch bei Anfragen gem. § 57 Abs. 9 Satz 5 WPO nicht über § 319a-Unternehmen ausgedehnt wird.