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Beschluss zu den Regelungsvorschlägen der EU-Kommission zur Abschlussprüfung
Der Bundesrat hat die Regelungsvorschläge der EU-Kommission zur Abschlussprüfung beraten und dazu am einen Beschluss veröffentlicht (BR-Drucks. 800/11 (Beschluss), Grunddrucks. 800/11 und 801/11, allesamt aufrufbar auf der Internetseite der WPK [www.wpk.de]). Hervorzuheben sind aus Sicht der Wirtschaftsprüferkammer insbesondere folgende Punkte:
Gegen eine gesonderte Verordnung für Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse bestehen offenbar keine Bedenken.
Eine strengere Regulierung sollte auf Unternehmen beschränkt werden, die den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen und daher die Definition der „Unternehmen von öffentlichem Interesse” auf kapitalmarktorientierte Unternehmen beschränkt werden.
Eine Zentralisierung der Aufsicht über Abschlussprüfer in Form nur einer zuständigen Behörde ...