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Wirtschaftliches Eigentum an einer wesentlichen Beteiligung
Werden im Rahmen mehrerer zeitgleich abgeschlossener, korrespondierender Verträge GmbH-Anteile übertragen und deren Höhe durch eine Kapitalerhöhung auf genau 25 % reduziert, so vermittelt die der Kapitalerhöhung vorgreifliche Anteilsübertragung kein wirtschaftliches Eigentum an einer wesentlichen Beteiligung, wenn nach dem Gesamtvertragskonzept die mit der übertragenen Beteiligung verbundenen Rechte von vorneherein nur für eine Beteiligung von genau 25 % übergehen sollten (Bezug: § 17 Abs. 1 EStG 1997).
Der BFH entschied zum Streitjahr 1997. Nach § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG 1997 war eine Beteiligung „wesentlich”, wenn der Veräußerer an der Gesellschaft zu mehr als einem Viertel unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. Im Urteilsfall verlagerte eine vierköpfige Familie nach einem Gesamtplan unt...