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Zuordnung der Anteile an einer an der Komplementär-GmbH beteiligten AG zum Sonderbetriebsvermögen II bei der KG
(1) Ist die Stpfl. mit 5 % als Kommanditistin an einer KG sowie mit rd. 10 % an einer Schweizer AG beteiligt, die wiederum 100 % der Anteile der Komplementär-GmbH sowie 100 % der Anteile einer mit 93 % als Kommanditistin an der KG beteiligten Gesellschaft hält, so gehört die Beteiligung der Stpfl. an der AG nicht zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II bei der KG, wenn zwar geschäftliche Beziehungen zwischen KG und AG bestehen, jedoch u. a.
die AG weitere, nicht unerhebliche Beteiligungen sowie einen eigenen Geschäftsbetrieb in derselben Branche wie die KG unterhält, der wesentlich größer ist als derjenige der KG,
die Beteiligung an der AG der Stpfl. keinen Einfluss auf die laufenden Geschäfte der KG vermittelt, weil es sich um eine Minderheitsbeteiligung hand...