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Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile
Wem Gesellschaftsanteile im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen werden, erwirbt sie nicht i. S. von § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG, wenn sie weiterhin dem Nießbraucher nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO zuzurechnen sind, weil dieser nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann S. 282(Bezug: § 17 Abs. 2 EStG; § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO).
Hat der Stpfl. Anteile an einer Kapitalgesellschaft unentgeltlich erworben, sind zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG vom Veräußerungspreis die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers abzuziehen (§ 17 Abs. 2 Satz 5 EStG). Überträgt z. B. ein Elternteil im Wege der vorweggenommenen Erbfolge einem Kind unentgeltlich GmbH-Anteile, behält er s...