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Wirtschaftsrecht; | Schutzdauer des Urheberrechts
In der Rs. C-360/00 (Ricordi) hat der EuGH am wie folgt entschieden: Das Diskriminierungsverbot des Art. 6 Abs. 1 EGV (nach Änderung jetzt Art. 12 Abs. 1 EG) ist auch auf den Schutz von Urheberrechten in dem Fall anzuwenden, dass der Urheber bereits verstorben war, als der EWG-Vertrag in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besaß, in Kraft getreten ist. Es schließt aus, dass die Schutzdauer, die die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats den Werken eines Urhebers gewähren, der Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats ist, geringer ist als die, die den Werken seiner eigenen Staatsangehörigen gewährt wird.