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Hessen verlängert Pilotprojekt zur Verlängerung der Steuererklärungsfristen für 2011
[i]Grds. Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für 2011Die gesetzliche Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für 2011 bis zum (§ 149 Abs. 2 AO) wird laut gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder über Steuererklärungsfristen vom (BStBl 2012 I S. 58) in den Fällen, in denen die Steuererklärungen von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe nach §§ 3 und 4 StBerG bearbeitet werden, allgemein bis zum (bei land- und forstwirtschaftlichen Einkünften bis zum ) verlängert.
[i]In Hessen: Zwei Monate längere Verlängerung der SteuererklärungsfristenDas hessische Finanzministerium hatte mit Erlass vom ein Pilotprojekt zur weiteren – im Verhältnis zu den gleich lautenden Fristenerlassen der anderen Länder um zwei Monate längeren – Verlängerung der Steuererklärungsfristen für 2009 begonnen (vgl. Nebe, NWB 30/2010 S. 2363) und mit Erlass vom für 2010 fortgesetzt (vgl. Nebe, NWB 3/2011 S. 187).
[i]Pilotprojekt geht in das dritte JahrDas Pilotprojekt geht nunmehr in das dritte Jahr. Mit Fristenerlass des hessischen Finanzministeriums vom NWB MAAAE-02353 werden die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2011 für hessische Steuerpflichtige grds. bis zum (bei land- und forstwirtschaftlichen Einkünften bis zum ) verlängert, sofern die Steuererklärungen von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe nach §§ 3 und 4 S...