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Steuerrecht | Vorsteuerabzug auch bei Betrugsabsicht des Verkäufers möglich
Ein Unternehmer kann die Vorsteuer aus einem Wareneinkauf auch dann geltend machen, wenn der Verkäufer einen Betrug plant und beabsichtigt, die Waren nach der Übergabe noch an einen anderen Unternehmer zu verkaufen.
Für den Vorsteuerabzug [i]Erlangung des mittelbaren Besitzes genügtist nach dem BFH entscheidend, dass der Erwerber die Verfügungsmacht erlangt, er also wie ein Eigentümer über den Gegenstand verfügen kann. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn sich die Gegenstände bei einem Dritten als Mieter befinden und der Verkäufer und der Erwerber sich einig sind, dass jetzt der Erwerber Vermieter wird und den Verkäufer als Vermieter ablöst. Der Erwerber erlangt damit den sog. mittelbaren Besitz und damit die Verfügungsmacht.
Für den Vorsteuerabzug kommt es somit nicht darauf an,
[i]Veräußerer muss nicht Eigentümer seinob der Verkäufer Eigentümer der...