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Steuerrecht | BFH hat Zweifel an der Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Der BFH hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerpflicht von Erstattungszinsen im Sinne des § 233a AO und daher in einem Eilverfahren Aussetzung der Vollziehung gewährt. Nach Ansicht des BFH bestehen zum einen einfachgesetzliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit; denn Erstattungszinsen müssen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG versteuert werden, während Nachzahlungszinsen nicht abgesetzt werden dürfen .
Zum anderen könnte in [i]AdV ist zu gewährender rückwirkenden Besteuerung von Erstattungszinsen ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot liegen; dabei beruft sich der BFH auch auf den Aufsatz von Markl/Hölzl in der BBK .
[i]Abschließende Entscheidung steht noch aus Aufgrund des BFH-Beschlusses können Steuerpflichtige Aussetzung der Vollziehung beantragen, wenn sie Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt haben. Eine abschließ...