Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mitteilungen der Finanzbehörden über Pflichtverletzungen
Mit Schreiben vom 23. 1. 2012 hat die Finanzverwaltung zu Mitteilungen der Finanzbehörden über Pflichtverletzungen nach § 10 StBerG Stellung genommen (Gleich lautende Erlasse vom 23. 1. 2012 NWB LAAAE-01377).
Nach § 10 Abs. 1 StBerG haben die Finanzbehörden Tatsachen, die den Verdacht begründen, wonach eine der in § 3, § 3a oder § 4 Nr. 1 und 2 StBerG genannten Personen eine Berufspflicht verletzt hat, der zuständigen Stelle mitzuteilen, soweit deren Kenntnis aus Sicht der übermittelnden Behörde für die Verwirklichung der Rechtsfolgen erforderlich ist. Neben allgemeinen Ausführungen zu § 10 Abs. 1 StBerG wird in dem Schreiben der Begriff der Berufspflichtverletzung näher erläutert. In diesem Zusammenhang werden die wesentlichen Berufspflichten der in § 10 StBerG genannten Berufsgruppen aufgezählt. Daneben werden die zuständigen Stellen (Berufskammern) ...