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Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung als Wirtschaftsgut
Ein bilanzierender Gewerbetreibender, dem eine Eigentumswohnung gehört und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, muss seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen aktivieren (Bezug: § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Der BFH bestätigt damit im Ergebnis das vorinstanzliche NWB YAAAD-62539 (Kurzinfo StuB 2011 S. 270). Wie bei den Vermietungseinkünften nach § 21 EStG dürfen sich Einzahlungen in die Instandhaltungsrückstellung auch im betrieblichen Bereich erst dann einkünfte- bzw. gewinnmindernd auswirken, wenn und soweit Mittel aus der Instandhaltungsrückstellung tatsächlich ...