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Steuerrecht | Rückwirkende Änderung bei fehlerhafter Bildung einer Ansparrücklage für Existenzgründer
Bildet der Steuerpflichtige zu Unrecht eine Ansparrücklage für Existenzgründer, obwohl er gar kein Existenzgründer ist, und nimmt er die Investition nicht innerhalb der regulären zweijährigen Investitionsfrist vor, kann das FA die Ansparrücklage nach Ablauf des zweijährigen Investitionszeitraums auflösen und einen Gewinnzuschlag von 6 % p. a. ansetzen. Dies gilt auch dann, wenn der entsprechende Steuerbescheid bereits bestandskräftig ist; denn eine Änderung ist nach § 174 Abs. 3 AO wegen widerstreitender Steuerfestsetzung möglich.
A bildet im Jahr 2000 eine Ansparrücklage für Existenzgründer gemäß § 7g Abs. 7 EStG a. F., obwohl er kein Existenzgründer ist. Bis zum wird weder die Investition getätigt noch die Ansparrücklage aufgelöst. Der Steuerbescheid für 2002 wird bestands...