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BFH 10.8.2011 I R 45/10, BBK 3/2012 S. 108

Steuerrecht | Ansparrücklage für Investitionen im Ausland zulässig

Eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a. F. durfte auch für Investitionsvorhaben in einer ausländischen Betriebsstätte gebildet werden. Dies entschied der BFH und begründete dies mit dem Wortlaut des § 7g Abs. 3 EStG a. F., der keine Beschränkung auf Investitionen im Inland enthielt; denn eine Bildung der Ansparrücklage war für „neue bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens” zulässig .

Anders ist die Rechtslage aber für die Sonderabschreibung nach Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts: Die Sonderabschreibung im Sinne von § 7g Abs. 1 EStG a. F. durfte nur in Anspruch genommen werden, wenn das Wirtschaftsgut mindestens ein Jahr in einer inländischen Betriebsstätte verbleiben würde .

Hinweise:

Der BFH sieht in der alten Fassung des § 7g Abs. 3 EStG durchaus ein „Potenzial zur Steuergestaltung”. Dies betreffe a...

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